Ange­li­na Mörzl
Koor­di­na­to­rin Beglei­te­ter Umgang
E‑Mail: bu@dksb-dlg.de
Tel.: 01522 2785506

„Alle glück­li­chen Fami­li­en sind ein­an­der ähn­lich; jede unglück­li­che Fami­lie jedoch ist auf ihre beson­de­re Wei­se unglück­lich.“ So schreib bereits Leo Tol­stoi in sei­nem Werk Anna Kare­ni­na. So ver­schie­den­ar­tig Fami­li­en und deren Struk­tu­ren heut­zu­ta­ge sind, so ver­schie­den­ar­tig sind deren Pro­ble­me, Kri­sen und Kon­flik­te. Auch Tren­nung und Schei­dung sind Teil der Fami­li­en­land­schaft in Deutsch­land und der Umgang mit ihnen man­nig­fal­tig. In den meis­ten Fäl­len schaf­fen es Fami­li­en auch die­se Kri­sen so zu über­ste­hen, dass ein Kon­takt zwi­schen Kind und bei­den Eltern­tei­len auch nach einer Tren­nung bzw. Schei­dung sicher­ge­stellt ist. Man­che Fami­li­en benö­ti­gen jedoch Hil­fe und zuver­läs­si­ge Ansprech­part­ner, die ihre Belan­ge ernst neh­men und sich mit der jewei­li­gen ganz indi­vi­du­el­len Fami­li­en- und Kon­flikt­si­tua­ti­on aus­ein­an­der­set­zen.

Der Beglei­te­te Umgang kann als Ange­bot des Kin­der­schutz­bun­des seit 1995 mit Hil­fe von 9 Mit­ar­bei­te­rin­nen Tren­nungs- und Schei­dungs­fa­mi­li­en dabei unter­stüt­zen, einen gere­gel­ten Kon­takt zwi­schen getrennt leben­dem Eltern­teil und Kind auf­zu­bau­en und/oder auf­recht zu erhal­ten. Es han­delt sich hier­bei um eine kos­ten­freie Leis­tung der Jugend­hil­fe (§18 SGB VIII) und wird vom Jugend­amt geför­dert. Eltern kön­nen durch das Fami­li­en­ge­richt oder auch über das Amt für Fami­lie und Jugend an den Kin­der­schutz­bund ver­wie­sen wer­den. Doch auch ohne Mit­wir­kung von Gerich­ten und Ämtern kön­nen Eltern das Ange­bot des Beglei­te­ten Umgangs wahr­neh­men. Der unmit­tel­ba­re Kon­takt zu bei­den Eltern­tei­len ist fer­ner ein Recht des Kin­des und in der ent­spre­chen­den UN-Kon­ven­ti­on fest­ge­legt.